Weiterbildung

Angebote ausbauen und Personal anständig bezahlen

DIE LINKE NRW setzt sich für eine öffentlich verantwortete, getragene und finanzierte Weiterbildung und einen Ausbau der Volkshochschulen, den örtlichen, wohnortnahen Zentren für Weiterbildung ein. Das Angebot muss alle Bildungsbereiche umfassen und die „Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Ar-beitswelt bewältigen helfen“, wie es im Weiterbildungsgesetz für NRW in der Fassung von 2005 heißt.

Eine Zusammenfassung der Ideen und Positionen: (vollständig nachzulesen hier)

1) Bildungsauftrag auf gesetzlicher Grundlage

  • Ressourcen für einen tatsächlichen Ausbau des Versorgungsauftrages nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WBG NRW) zur Verfügung stellen. 1 Prozent des Landes-Bildungsbudgets soll für die Förderung der Weiterbildung im Lande, für Angebots- und Beschäftigungsqualität kurzfristig zur Verfügung stehen, wie auch die GEW NRW fordert.
  • Von den Kommunen und Gebietskörperschaften als Träger erwarten wir, dass sie die Weiterbildungsangebote im Versorgungsgebiet nicht weiter durch Fusion von Volkshochschulen oder Etatkürzungen ausdünnen, sondern ihre Finanzmittel verlässlich bereitstellen und aufstocken. Eine besondere Förderung der politischen Bildung ist angesichts der gesellschaftlichen Lage und fehlender „aufklärender Bildung“ dringend geboten.
  • Nur eine langfristig kostendeckende Finanzierung und koordinierte Verantwortung in der öffentlichen Weiterbildung durch Bund, Länder und Gemeinden, wie z. B. vorgeschlagen in dem Gutachten „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ durch die sog. „Timmermann-Kommission“, bietet langfristige Sicherung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung.

2) Öffentliche Weiterbildungsstrukturen ausbauen und stärken

  • Das Angebot zur Grundbildung der Bevölkerung entgeltfrei zur Verfügung stellen. Zur Grundbildung gehört für uns dabei alles, was zum Lehr- und Stoffplan der Sek I der allgemeinbildenden Schulen zählt.
  • Neben der Förderung von Menschen mit Grundbildungsbedarf und dem Nachholen von Schulabschlüssen zählen wir auch Folgendes zur grundlegenden, allgemeinwohlbezogenen Weiterbildung: Integrationskurse für Migrant:innen, Zugänge zum Arbeitsmarkt, Übergänge zwischen Schule und Ausbildung, ein Zugang zur Hochschule für Berufstätige, Umgang mit neuen Medien; diese sind ohne oder nur mit geringem Teilnahmeentgelt anzubieten. Die individuell aufzubringenden Entgelte dürfen nicht zum Teilnahmehindernis werden.
  • Schutz für Teilnehmende und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten sind umfassend zu sichern.
  • Besonders die politische Bildung muss wieder eine deutliche Aufwertung erfahren, statt immer mehr marginalisiert zu werden. Gerade in einer immer komplizierter werdenden und scheinbar von der Technik beherrschten Welt ist Aufklärung über gesellschaftspolitische Hintergründe und Zusammenhänge notwendig. Aufgrund dieser Bedeutung der politischen Bildung müssen die Angebote in der Regel entgeltfrei sein. Jede VHS muss entsprechend ausgewiesene Angebote der politischen Bildung in ihr Programm aufnehmen und diese deutlich ausweiten.
  • Des Weiteren fordern wie eine Erweiterung des Bildungsurlaubs und den weiteren Ausbau des Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetzes (AwbG-NRW) sowie eine Erhöhung der Chancen auf Teilnahme.
  • Zur Entfaltung einer eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben haben auch die anderen Bildungsbereiche, wie z. B. die kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, berufliche Bildung und die Fremdsprachen, ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und sind aus- statt abzubauen. Nach dem Prinzip der Einheit der Bildung gehören sie unbedingt dazu.
  • Um Menschen für eine Teilnahme an Weiterbildung zu motivieren und sie über ihre Möglichkeiten zu informieren, sind wohnortnah subjektorientierte, gender- und kultursensible Beratungsstellen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten, mit teilnehmer:innenzentrierten Konzepten, guten Rahmenbedingungen und professionellem, wissenschaftlich ausgebildetem Personal mit tariflicher Eingruppierung wie bei den Mitarbeiter/-innen der Volkshochschulen auch.

3) Prekäre Arbeit abschaffen, wertige Beschäftigung und Professionalität sichern

  • Die Kommunen und die zuständigen Personalvertretungen sollen den Status der Scheinselbstständigen als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte anerkennen.
  • Bei längerfristigen Angeboten und Maßnahmen sind auch den unterrichtend Beschäftigten feste bzw. zeitlich befristete Stellen zu tariflichen Konditionen anzubieten und eine bestimmte Quote für solche festen Stellen vorzusehen.
  • Den Selbstständigen, die das bleiben möchten, ist ein Honorar pro Unterrichtsstunde zu zahlen, das dem Einkommen von Festangestellten mit vergleichbaren Qualifikationen entspricht.
  • Mehr Stellen schaffen für Festangestellte mit tariflicher Entlohnung nach dem TVöD. Das setzt voraus, dass Maßnahmen- und Kurskosten mit realistischen, tariflichen Personalkosten kalkuliert und ausgeschrieben werden und die Förderung entsprechend ausgerichtet wird. Die Mehrkosten sind nicht auf die Teilnehmenden abzuwälzen.
  • Möglichkeiten einer effektiven und wirkungsvollen Interessenvertretung und Mitbestimmung sind (wieder) einzuführen für das Personal und die Teilnehmenden in der Weiterbildung.